Bei der Förderung „Digitalprämie Berlin“ handelt es sich um Zuschüsse für die Digitalisierung von Unternehmen. Konkret hat die Förderung das Ziel, Digitalisierungsprozesse sowie die IT-Sicherheit in KMU voranzubringen und so die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen des Wirtschaftsstandortes Berlin zu steigern.
Die Antragstellung ist noch bis zum 31. März 2021 möglich!

Wer kann die Digitalprämie Berlin beantragen?
Antragsberechtigt sind ausschließlich kleine und mittlere Berliner Unternehmen (KMU) sowie hauptberuflich tätige Berliner Soloselbstständige.
Als Berliner KMU gelten Unternehmen:
- mit max. 249 Beschäftigten;
- mit einem max. Jahresumsatz von 50 Mio. Euro;
- deren Bilanzsumme nicht höher ist als 43 Mio. Euro pro Jahr;
- mit einem Haupt- oder Betriebssitz, der gewerbesteuerpflichtig bei einem Berliner Finanzamt gemeldet ist
Der Stichtag für die genannten Merkmale ist jeweils der 31. Dezember 2019. Das bedeutet, auch die Gründung muss vor dem 31.12.2019 erfolgt sein.
Antragsberechtige Soloselbstständige und Freiberufler sind Personen:
- die diese Tätigkeit im Hauptberuf und alleine ausüben (d.h. ohne angestellte Beschäftigte und mit mindestens 26.000 Euro Einkommen pro Jahr aus dieser Tätigkeit).
- deren selbstständige Tätigkeit im Land Berlin zu versteuern ist.
Auch hier gilt als Stichtag der 31. Dezember 2019.
Was genau wird mit der Digitalprämie gefördert?
Bezuschusst werden Investitionen in:
1. Hardware und Software zur digitalen Transformation von Arbeits-, Produktions- und Managementprozessen wie zum Beispiel:
- die Anschaffung eines digitalen Warenwirtschaftssystems
- ein digitales Kassensystem
- die Anschaffung einer Betriebsbezogenen Internet-of-things-Plattform (IoT)
- Digitale Lohnbuchhaltung
- Customer Relationship Managementsystem (CRM)
- 3D-Drucksystem
2. Die Anschaffung von Hardware und Software zur Einführung oder Verbesserung der IT-Sicherheit in Ihrem Unternehmen wie zum Beispiel:
- ein Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS)
- IT-Sicherheitsinfrastruktur
- Digitale Datenlagerung und -sicherung
3. Digitalisierungsbezogene, zertifizierte Beratungs- und Qualifizierungsmaßnahmen wie zum Beispiel:
- Beratende Umsetzungs- und Implementierungsbegleitung
- Workshop zur Digitalisierung des Geschäftsmodells
- Fortbildung zur betrieblichen IT-Sicherheit
- Ausbildung zum Data Scientist
- Weiterbildung zum Digital Transformation Manager
Die Anbieter dieser Dienstleistungen müssen ihre Qualifizierung durch eine Zertifizierung nach der ISO 27001 oder ISO 9001 oder eine Akkreditierung nach AZAV 18 oder eine Autorisierung im Rahmen des Bundesförderprogrammes „go-digital“ nachweisen. Außerdem müssen die Anbieter von Beratungsleistungen die Normen und Standards des BSI IT-Grundschutz anerkennen. Dies muss auf der Website des jeweiligen Beratungsunternehmens erkennbar sein!
Was kann NICHT gefördert werden?
Nicht förderfähig sind im Rahmen der Digitalprämie Ausgaben für Standardhardware und -software, wenn diese nur Basis-Funktionen erfüllt.
Standardsoftware ist zum Beispiel das Betriebssystem, Textverarbeitungssoftware, E-Mail Software oder ein Software-Update ohne neue Funktionen. Standardhardware ist beispielsweise die Ausstattung mit einem Einzelplatz-PC, Laptop, Notebook oder Bildschirm sowie Drucker, Kopierer, Telefon, Smartphone, Tablet, Videokamera, Mikrofon und sonstige Ausstattung zur Videoübertragung.
Wie hoch sind die Zuschüsse der Digitalprämie?
Ob und in welcher Höhe die Digitalprämie beantragt werden kann, ist abhängig von der Unternehmensgröße
- Digitalprämie Basic: Soloselbstständige und Kleinunternehmen mit bis zu 10 Mitarbeitende haben die Möglichkeit, bis zu 7.000 € im Rahmen der Digitalprämie Basic zu erhalten.
- Digitalprämie Plus: Betriebe mit 10,5 – 249 Beschäftigten können die Digitalprämie Plus beantragen, welche Zuschüsse über bis zu 17.000 € bereithält.
Gefördert werden 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben für Digitalisierungsprojekte. Somit variiert die Auszahlungssumme je nach Investitionskosten.
So können Sie die Digitalprämie Berlin beantragen
Sie stellen für Ihr Unternehmen den Förderantrag über das elektronische Antragsformular der IBB Business Team GmbH. Die Einreichung des e-Antrags ist von 02.11.2020 bis spätestens 31.03.2021 möglich.
Ihr Kontakt bei Fragen zur Digitalprämie
Die AnsprechpartnerInnen des IBB beantworten gerne Ihre Anfragen:
- Telefon: 030 / 2125-2333
- digitalpraemie@ibb-business-team.de
Weitere Förderungen für die Digitalisierung
Für die Digitalisierung von kleinen und mittleren Unternehmen stehen zahlreiche Förderprogramme auf Bundes- und Landesebene zur Verfügung. Wir geben in unserem Beitrag eine Übersicht der Förderungen zur Digitalisierung Ihres Unternehmens.
Autoren: Julian Koller, Christel Schmuck
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